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   BGH, 28.06.2002 - V ZR 438/00   

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https://dejure.org/2002,6069
BGH, 28.06.2002 - V ZR 438/00 (https://dejure.org/2002,6069)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2002 - V ZR 438/00 (https://dejure.org/2002,6069)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - V ZR 438/00 (https://dejure.org/2002,6069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 8
    Inhaltskontrolle von Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt; Formularmäßige Vereinbarung der Nachbewertung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus BGH, 28.06.2002 - V ZR 438/00
    Handelt es sich dagegen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind sie nach den Entscheidungen des Senats vom 26. Januar 2001 (BGHZ 146, 331), 11. Mai 2001 (V ZR 491/99, WM 2001, 1305) und 22. Februar 2002 (V ZR 251/00, ZIP 2002, 808) ebenfalls wirksam.

    Die in Nr. 4 der Anlage IX zum Vertrag über die Verschaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1990 (Erster Staatsvertrag, BGBl. II S. 518, 566) enthaltenen Grundsätze, nach denen bereits vor dem 3. Oktober 1990 wegen eines fehlenden funktionsfähigen Grundstücksmarkts und entsprechender Marktpreise im Beitrittsgebiet eine Nachbewertung auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden konnte (Senatsurt. v. 26. Januar 2001, aaO), sind auch auf die hier streitigen Klauseln anwendbar.

    Dabei wird das Berufungsgericht zu prüfen haben, ob die Klägerin den in dem Kaufvertrag vereinbarten Verfahrensweg zur Nachbewertung eingehalten hat oder ob jetzt eine Leistungsbestimmung durch Urteil zu treffen ist (vgl. Senatsurt. v. 26. Januar 2001, aaO, 339 f).

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00

    Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

    Auszug aus BGH, 28.06.2002 - V ZR 438/00
    Handelt es sich dagegen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind sie nach den Entscheidungen des Senats vom 26. Januar 2001 (BGHZ 146, 331), 11. Mai 2001 (V ZR 491/99, WM 2001, 1305) und 22. Februar 2002 (V ZR 251/00, ZIP 2002, 808) ebenfalls wirksam.

    Dem steht nicht entgegen, daß die Klauseln einen Erhöhungsvorbehalt - ohne Obergrenze - zugunsten der Verkäuferin vorsehen und die preisbildenden Faktoren - bei nicht erzielbarem Einvernehmen der Vertragsparteien - durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt werden sollen; auch wird nicht in den Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung eingegriffen (siehe im einzelnen Senatsurteil vom 22. Februar 2002, aaO).

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus BGH, 28.06.2002 - V ZR 438/00
    Damit ist ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt (vgl. Senat, BGHZ 109, 197, 201) zu Lasten der Beklagten ausgeschlossen.
  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 49/99

    Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen beim Grundstückskauf

    Auszug aus BGH, 28.06.2002 - V ZR 438/00
    Auch eine erhebliche Abweichung vom dispositiven Recht, die ebenfalls eine Ungewöhnlichkeit im Sinne des § 3 AGBG begründen kann (Senatsurt. v. 26. Mai 2000, V ZR 49/99, WM 2000, 2099, 2100 m.w.N.), liegt nicht vor.
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 491/99

    Wirksamkeit von Nachbewertungsklauseln in einem mit der Treuhandanstalt

    Auszug aus BGH, 28.06.2002 - V ZR 438/00
    Handelt es sich dagegen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind sie nach den Entscheidungen des Senats vom 26. Januar 2001 (BGHZ 146, 331), 11. Mai 2001 (V ZR 491/99, WM 2001, 1305) und 22. Februar 2002 (V ZR 251/00, ZIP 2002, 808) ebenfalls wirksam.
  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 30/07

    Geltendmachung von Instandsetzungs- und Modernisierungskosten einerseits und

    Danach kann nur Aufwand für Maßnahmen verrechnet werden, die in dem Zeitraum vorgenommen wurden, für den Miete nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herausverlangt wird (Senat. Urt. v. 19. April 2002, V ZR 438/00, VIZ 2002, 572).
  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 11 U 82/02

    Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

    Bei der Nachbewertungsklausel handelt es sich mangels abschließender Preisvereinbarung um eine Preisnebenabrede, die nicht der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG unterfällt (BGH, Urteil vom 26. Januar 2001, V ZR 452/99 = BGHZ 146, 331; Urteil vom 11. Mai 2001, V ZR 491/99 = WM 2001, 1305, 1307;Urteil vom 22. Februar 2002, V ZR 251/00 = ZIP 2002, 808-811; Urteil vom 28. Juni 2002, V ZR 438/00 = VIZ 2002, 647-648).

    Eine derartige Vertragsgestaltung ist - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch nicht überraschend (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001, V ZR 491/99 = WM 2001, 1305-1307; Urteil vom 22. Februar 2002, V ZR 251/00 = ZIP 2002, 808-811; Urteil vom 28. Juni 2002, V ZR 438/00 = VIZ 2002, 647-648).

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